Selbstverständnis - pädagogisches Leitbild
Grundanliegen der JugendHilfe Manusch ist es, Entwicklung- fördernde Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche unabhängig von deren kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft zu schaffen und ihnen auf dem Weg zu einem selbstverantworteten und sinnerfüllten Leben zu helfen.
Fachkräfte der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind verlässliche Bezugspersonen und schaffen Erfahrungsräume und Perspektivenwechsel um neue Handlungsstrategien und eigene Lebensentwürfe zu erproben.
Der Vorsatz, den Menschen da „abzuholen, wo er steht“ ist Grundvoraussetzung für ein Gelingen einer Maßnahme. Unser Ansatz ist es, die Realität und Normalität der Hilfesuchenden zu erkennen. Um Nachhaltigkeit zu erwirken ist es notwendig, dass die Klienten verstehen können, wodurch der jugendhilferechtliche Bedarf entstanden ist, und somit in die Position versetzt werden, sich auch wirklich zu einer Veränderung entscheiden zu können.
Nach unserem Selbstverständnis hat jeder Mensch ein Recht auf Erfüllung seiner Lebensplanung und damit zeitgleich die Pflicht, dieses Recht auch anderer Menschen - insbesondere ihm zugehöriger Personen wie Partner und Kinder zu respektieren. Eine Grundorientierung ist entsprechend Art. 6 (2) GG, wonach „die Pflege und. Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“ ist.
Um dies umsetzen zu können benötigen Menschen oftmals Hilfestellung, die die Selbstwirksamkeit unterstützt. Somit muss der Helfer sich mit den Begebenheiten des Lebensalltags der Hilfesuchenden auseinandersetzten und ihn bei der Entwicklung eigener Handlungsfähigkeit unterstützen. Nur so kann eine nachhaltige Änderung der bisherigen Lebensmodelle und eine Übernahme der eigenen Verantwortung erwirkt werden.
Jugendhilfe soll den Eltern vermitteln, welche Verpflichtung Elternsein beinhaltet und welche rechtliche als auch moralisch-ethische Verantwortung damit einhergeht. Die Einrichtung ist neben den Elternrechten insbesondere auch den Kinderrechten verpflichtet! Jedes Kind oder Jugendlicher hat ein Recht an seine Eltern und an den Staat auf Erziehung und Förderung. Diese Kinderrechte stehen im Mittelpunkt einer jeden Hilfestellung und bilden damit die Grundlage für jede Hilfe zur Erziehung. D.h. Hilfe zur Erziehung soll darauf aufbauen und die Eltern in der Umsetzung ihrer Rechte und Pflichten unterstützen, aber auch zeitgleich die Rechte des Kindes oder Jugendlichen immer mit wahren, und Eltern in die Lage versetzten, aktiv für das Wohl ihrer Kinder agieren zu können.
Leitorientierung ist die Akzeptanz dieser Aufgabe und Verantwortung sowie die individuelle Fähigkeit zur Übernahme – dies erfordert auch eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Es entspricht dem Selbstverständnis der Einrichtung, die Eltern zu unterstützen, die Bedarfe ihrer Kinder zu verstehen und sich in diese einfühlen zu können. Die Bedarfe der Kinder in das eigene Lebenskonzept zu integrieren muss vorrangiges Ziel einer jeden Familie sein. Hierzu bedarf es eines systemischen Grundverständnisses von Familie. Das Recht auf ein eigenes Lebenskonzept als Leitorientierung für alle Menschen, unabhängig von ihrer Bildung und ihren Fähigkeiten, entspricht einem inklusiven Menschenbild, dem sich die Einrichtung verpflichtet fühlt. Achtsamkeit für das Kindeswohl ist Bestandteil allen Handelns.

