Orientierung am Kindeswohl und Kinderrechten

Wesentlicher konzeptioneller Schwerpunkt ist die Orientieren am Kindeswohl und den Kinderrechten entsprechend der Kinderrechtskonvention und der Haager Kinderschutzabkommen (Verpflichtung der Bundesregierung bezüglich unbegleiteter Minderjähriger im Koalitionsvertrag).